1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Freilichtbühne Rüthi und den Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
2. Kartenbestellung
Karten können schriftlich, telefonisch, online oder im an den bestimmten Vorverkaufsstellen erworben werden. Die für den direkten Verkauf und für schriftliche, telefonische und Online-Bestellungen bereitgestellten Kontingente sind von den vertraglichen Verpflichtungen der Freilichtbühne Rüthi abhängig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht wird die Bestellung storniert und die Karten werden in den freien Verkauf gegeben.
3. Ermäßigungen
Jugendliche und Studenten profitieren von ermässigten Preisen. Es gelten die auf der Kanälen der Freilichtbühne Rühi kommunizierten Konditionen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Die Kontrolle kann beim Einlass erfolgen. Unterschiedliche Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Bei bereits gekauften Karten können Ermäßigungen nicht nachträglich angerechnet werden. Weitere Karten zu ermäßigten Preisen können aus organisatorischen Gründen nur telefonisch erworben werden.
4. Selbst ausgedrucktes Ticket
Die Eintrittskarte ist nur gültig für die aufgedruckte Veranstaltung (ein DIN A4 Ausdruck pro Person). Das Ticket hat nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass.
Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung der Eintrittskarte oder jegliche elektronische Weiterverarbeitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.
5. Einlass
Nur die offiziellen Spielpläne, die in den von der Freilichtbühne Rüthi herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Freilichtbühne Rüthi keine Gewähr.
Mit Beginn der Veranstaltung erlischt, aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher, der Anspruch auf den gebuchten Platz.
6. Gewerbsmäßiger Wiederverkauf
Der gewerbsmäßige Wiederverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern der Freilichtbühne Rüthi gestattet und ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Die Freilichtbühne Rüthi übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.
Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial im Besitz der Freilichtbühne Rüthi) ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern unter Nennung des Bildnachweises gestattet.
7. Privater Weiterverkauf
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich zulässig. Einlass zu den Vorstellungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.
Die Freilichtbühne Rüthi übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten privater Kartenanbieter. Das Risiko liegt zur Gänze beim Kartenkäufer.
8. Umtausch und Rückgabe
Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten. Falls es zu einer Änderung kommt, unternimmt die Freilichtbühne Rüthi in einem zumutbaren Rahmen ihr Bestes, den Kartenkäufer darüber zu informieren. Die Freilichtbühne Rüthi behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
9. Abbruch und Absage der Aufführung
Muss eine Aufführung aus technischen Gründen abgebrochen werden, so gilt sie mit dem Erreichen der ersten Pause bzw. dem Erreichen der ersten Hälfte der Gesamtspieldauer als gespielt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Kann eine Aufführung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, welches nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegt (höhere Gewalt wie beispielsweise Brand, Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, Terror, Streiks), nicht durchgeführt werden, so kann die Freilichtbühne Rüthi hierfür nicht haftbar gemacht werden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
10. Ton- und/oder Bildaufnahmen
Ton- und/oder Bildaufnahmen sind aufgrund des Urheberrechts und möglicher Störungen der Künstler sowie des Publikums nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen der Kartenbesitzer ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.
Der Besucher erklärt sich mit Bildaufnahmen seiner Person und der damit verbundenen Verwertung in Form von Foto-, Fernseh- und Videoaufnahmen durch die Freilichtbühne Rüthi oder durch berechtigte Dritte einverstanden. Bei Fragen wenden Sie sich an unser Personal beim Einlass.
11. Umplatzierung
Die Freilichtbühne Rüthi behält sich das Recht vor, Umplatzierungen vorzunehmen, wenn die gebuchten Plätze aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht genutzt werden können. Eine Umplatzierung erfolgt immer in der gleichen Preiskategorie oder es erfolgt ein Upgrade in eine bessere Kategorie.
12. Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besucher in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Freilichtbühne Rüthi anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus vom Festspielgelände verwiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätten mitgenommen werden.
13. Rauchen
Das Rauchen ist nur innerhalb der hierfür speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt.
14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand gemäss Standort der Geschäftsstelle der Freilichtbühne Rüthi (Oberriet, St. Gallen). Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
(Freilichtbühne Rüthi, Letzte Änderung: März 2020)